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Hier werden Sie über neue Gruppenreisen und Tagesausflüge informiert.

Wichtige Informationen zu unseren Pauschalreisen/Gruppenreisen

Unsere beliebten, mehrtägigen Gruppenreisen sind durch unsere ehrenamtlich tätigen Reiseleiter persönlich vorbereitet und bieten ein anspruchsvolles Reiseprogramm, das kostendeckend kalkuliert wird.

Wir bemühen uns, dass Sie sich in der Reisegruppe von Anfang an wohlfühlen. Dazu können auch Sie wesentlich beitragen. Die Tagesprogramme sind als Angebote zu verstehen, die man mitmachen kann, aber nicht muss. Jeder darf sich auch freie Zeiten für persönliche Vorhaben und Interessen nehmen.

Die Reisen werden in der Regel ein Jahr im Voraus angekündigt und im Jahresheft „Freizeit-Reisen-Bildung“ und/oder auf einem Extrablatt (Flyer) ausführlich beschrieben und veröffentlicht. Nach dem öffentlichen Bekanntwerden der Reisen, auch im Internet (Homepage der DJK) und in den örtlichen Presseorganen, ist eine persönliche, schriftliche, telefonische oder Online- Voranmeldung durch Eintragung in die Interessentenliste mit allen notwendigen Angaben in der DJK-Geschäftsstelle, Reiningstraße 12, werktags von 15 -18 Uhr, Tel. 02541 – 887 3333, möglich.

Wenn laut Interessentenliste sicher ist, dass die Reise mit ausreichender Teilnehmerzahl zustande kommt, ergibt sich der Teilnehmerkreis nach den bekannten Kriterien:
1. Mitgliedervorrang (Dies schließt auch Ehe-/Reisepartner ein, die nicht Vereinsmitglieder sind.)
2. Reihenfolge der Voranmeldungen
Dieser Teilnehmerkreis wird von der der Reiseleitung schriftlich aufgefordert, sich mit entsprechendem Anmeldeformular für die Reise verbindlich anzumelden.

Danach wird eine Anzahlung gemäß der Ausschreibung pro angemeldete/n Teilnehmer/in innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Teilnahmebestätigung des Veranstalters sowie des Sicherungsscheins von der DJK Eintracht Coesfeld eingezogen.
Es können auch Nichtmitglieder an unseren Reisen teilnehmen, sofern Kapazitäten frei sind.
Nichtmitglieder zahlen einen um 50 € erhöhten Reisepreis. Wer aus den eingegangenen Voranmeldungen nicht berücksichtigt werden kann, erhält Nachricht, bleibt aber auf der Warteliste für eine evtl. kurzfristige Teilnahme, falls Angemeldete vor Antritt der Reise absagen müssen.

Versicherungen rund um die Reise schließen die Reiseteilnehmer/innen bitte individuell nach eigenen Bedürfnissen ab. Ihre Rücktrittsversicherung sollte auch entstehende Kosten bei vorzeitigem Abbruch während der Reise übernehmen.
Gerade für ältere Teilnehmer/innen ist eine derartige Absicherung ratsam; denn eine Absage bis 60 Tage vor Fahrtbeginn verursacht bereits eine Verwaltungsgebühr von 40 € p. Person. Bei noch kürzeren Absagen gelten die gestaffelten, prozentualen Stornogebühren lt. Abs. 5 der Teilnahmebedingungen nach dem neuen Pauschalreiserecht vom 1.7.2018.
Gelingt es lt. Abs. 4 eine Ersatzperson für die Teilnahme zu gewinnen entfällt die Stornogebühr, nicht aber die Verwaltungsgebühr.

Auch der nicht geringe Einzelzimmerzuschlag kann gespart werden, wenn zwei Einzelreisende bereit sind, ein Doppelzimmer zu teilen. Diesbezüglich sollten Sie sich selbstständig aus Ihrem Bekanntenkreis um eine mitreisende Person bemühen. Vermittlungen von Zimmerpartnern werden von uns nicht vorgenommen.

Im Zuge eines neuen allgemeinen Reiserechts, das im Bürgerlichen Gesetzbuch geregelt ist und seit dem 1. Juli 2018 in Kraft ist, hat die DJK Eintracht Coesfeld – VBRRS e.V. für alle Pauschalreisen die Teilnahmebedingungen überarbeitet und angepasst. Für Sie als Reiseteilnehmer ergibt sich eine verbesserte Situation. Als Pauschalurlauber werden Sie durch uns noch ausführlicher über Ihre Rechte informiert. Zudem hat unser Verein für alle Pauschalreisende eine zwingende Versicherung gegen Insolvenz abgeschlossen.

Einzelheiten entnehmen Sie bitte den schriftlichen Erläuterungen und Vertragsanhängen, auch auf der Internetseite des Vereins nachzulesen. Entsprechende Papiere liegen auch in der Geschäftsstelle vor und sind Teil der rechtlichen Vereinbarungen zwischen der DJK Eintracht Coesfeld – VBRS e.V. als Anbieter von Pauschalreisen und Ihnen, als unsere Mitreisende. Auch die vertraglichen Regelungen für Kinder- und Jugendgruppenreisen wurden angepasst und sind ebenfalls über die oben genannten Quellen einzusehen.

Wenn Sie noch Fragen haben wenden Sie sich gerne an die Geschäftsstelle oder an Ihre Reiseleitung.

Wir freuen uns auf Ihre Anmeldung
die derzeitige Reiseleitung

Formblatt zur Unterrichtung des Reisenden bei einer Pauschalreise nach § 651a des Bürgerlichen Gesetzbuchs

Bei der Ihnen angebotenen Kombination von Reiseleistungen handelt es sich um eine Pauschalreise im Sinne der Richtlinie (EU) 2015/2302.
Daher können Sie alle EU-Rechte in Anspruch nehmen, die für Pauschalreisen gelten. Der Veranstalter DJK Eintracht Coesfeld – VBRS e.V. trägt die volle Verantwortung für die ordnungsgemäße Durchführung der gesamten Pauschalreise.
Zudem verfügt der Veranstalter DJK Eintracht Coesfeld – VBRS e.V. über die gesetzlich vorgeschriebene Absicherung für die Rückzahlung Ihrer Zahlungen und, falls der Transport in der Pauschalreise inbegriffen ist, zur Sicherstellung Ihrer Rückbeförderung im Fall seiner Insolvenz.

Wichtigste Rechte nach der Richtlinie (EU) 2015/2302

  • Die Reisenden erhalten alle wesentlichen Informationen über die Pauschalreise vor Abschluss des Pauschalreisevertrags.
  • Es haftet immer mindestens ein Unternehmer für die ordnungsgemäße Erbringung aller im Vertrag inbegriffenen Reiseleistungen.
  • Die Reisenden erhalten eine Notruftelefonnummer oder Angaben zu einer Kontaktstelle, über die sie sich mit dem Reiseveranstalter oder dem Reisebüro in Verbindung setzen können.
  • Die Reisenden können die Pauschalreise – innerhalb einer angemessenen Frist und unter Umständen unter zusätzlichen Kosten – auf eine andere Person übertragen.
  • Der Preis der Pauschalreise darf nur erhöht werden, wenn bestimmte Kosten (zum Beispiel Treibstoffpreise) sich erhöhen und wenn dies im Vertrag ausdrücklich vorgesehen ist, und in jedem Fall bis spätestens 20 Tage vor Beginn der Pauschalreise. Wenn die Preiserhöhung 8 % des Pauschalreisepreises übersteigt, kann der Reisende vom Vertrag zurücktreten. Wenn sich ein Reiseveranstalter das Recht auf eine Preiserhöhung vorbehält, hat der Reisende das Recht auf eine Preissenkung, wenn die entsprechenden Kosten sich verringern.
  • Die Reisenden können ohne Zahlung einer Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten und erhalten eine volle Erstattung aller Zahlungen, wenn einer der wesentlichen Bestandteile der Pauschalreise mit Ausnahme des Preises erheblich geändert wird. Wenn der für die Pauschalreise verantwortliche Unternehmer die Pauschalreise vor Beginn der Pauschalreise absagt, haben die Reisenden Anspruch auf eine Kostenerstattung und unter Umständen auf eine Entschädigung.
  • Die Reisenden können bei Eintritt außergewöhnlicher Umstände vor Beginn der Pauschalreise ohne Zahlung einer Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten, beispielsweise, wenn am Bestimmungsort schwerwiegende Sicherheitsprobleme bestehen, die die Pauschalreise voraussichtlich beeinträchtigen.
  • Zudem können die Reisenden jederzeit vor Beginn der Pauschalreise gegen Zahlung einer angemessenen und vertretbaren Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten.
  • Können nach Beginn der Pauschalreise wesentliche Bestandteile der Pauschalreise nicht vereinbarungsgemäß durchgeführt werden, so sind dem Reisenden angemessene andere Vorkehrungen ohne Mehrkosten anzubieten. Der Reisende kann ohne Zahlung einer Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten (in der Bundesrepublik Deutschland heißt dieses Recht „Kündigung“), wenn Leistungen nicht gemäß dem Vertrag erbracht werden und dies erhebliche Auswirkungen auf die Erbringung der vertraglichen Pauschalreiseleistungen hat und der Reiseveranstalter es versäumt, Abhilfe zu schaffen.
  • Der Reisende hat Anspruch auf eine Preisminderung und/oder Schadenersatz, wenn die Reiseleistungen nicht oder nicht ordnungsgemäß erbracht werden.
  • Der Reiseveranstalter leistet dem Reisenden Beistand, wenn dieser sich in Schwierigkeiten befindet.

Im Fall der Insolvenz des Reiseveranstalters oder – in einigen Mitgliedstaaten – des Reisevermittlers werden Zahlungen zurückerstattet. Tritt die Insolvenz des Reiseveranstalters oder, sofern einschlägig, des Reisevermittlers nach Beginn der Pauschalreise ein und ist die Beförderung Bestandteil der Pauschalreise, so wird die Rückbeförderung der Reisenden gewährleistet.
Der Veranstalter DJK Eintracht Coesfeld – VBRS e.V. hat im Rahmen eines Versicherungsvertrages eine Insolvenzabsicherung mit der Allianz Deutschland AG Königinstraße 28, 80802 München , Telefonnummer: +49 89 3800-0, E-Mail Sammelpostfach: info@allianz.de abgeschlossen. Die Reisenden können diese Einrichtung kontaktieren, wenn ihnen Leistungen aufgrund der Insolvenz der DJK Eintracht Coesfeld – VBRS e.V. verweigert werden.

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DJK Eintracht Coesfeld e.V
Haugen Kamp 28
48653 Coesfeld

 02541-88733-33 (Geschäftsstelle)
 02541-88733-22 (mobile)
 info@djk-coesfeld.de

 

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Montag 08.00 - 12.00 Uhr
Dienstag 15.00 - 18.00 Uhr
Mittwoch 08.00 - 12.00 Uhr
Donnerstag 15.00 - 18.00 Uhr
Freitag 08.00 - 12.00 Uhr

Am 24. und 31. Dezember, sowie an den Feiertagen bleibt unsere Geschäftsstelle geschlossen.

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